AGB

Der Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und mir, als privaten Vermieter zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Erdgeschosses meines Hauses zu Wohnzwecken. Der erste Stock wird von der Vermietung ausgeschlossen. Es befindet sich in 3823 Weikertschlag an der Thaya 35.

1.Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der schriftlichen Reservierungsanfrage bietet der Kunde (Mieter) dem Vermieter oder dessen Vertreter, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag erhält seine Gültigkeit durch die Übersendung einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung vom Vermieter an den Mieter. Der Schriftverkehr findet dabei per e-mail statt. Bei Antritt des Aufenthaltes ist auf Verlangen ein Ausdruck dieser Bestätigung vom Mieter vorzulegen. Außerdem noch ein amtlicher Lichtbildausweis des Mieters, um die Meldung an die Gemeinde korrekt durchführen zu können.

2. Bezahlung

2.1. Die Mietvorauszahlung beträgt 25% des Mietpreises und muss innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Anfrage beim Gastgeber eingehen. Die Restzahlung erfolgt bar bei Abreise.

2.2. Nebenkosten (z.B. Ortstaxe, Endreinigungsgebühr) sind bei Abreise vor Ort zu bezahlen.

2.3. Die Preise / Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen und Druckfehlern. Es gelten die Preise, die im Internet auf meiner Homepage unter „Preise“ veröffentlicht sind. Wird die Anmietung über eine Internetplattform wie z. B. AirBnB.com hergestellt, gelten die auf dieser Plattform angegebenen Preise.

3. Das gemietete Ferienhaus

3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum von Frau Dr. Ulrike Mitterbauer. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.

3.2. Das Ferienhaus/die Ferienwohnung darf höchstens mit der zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.

3.3 Die Vermietung in der Regel nur wochenweise. Bei Mietdauer über einer Woche können vom Vermieter Ausnahmen von dieser Regel gemacht werden. Die Anreise kann ab 16:00 Uhr erfolgen und die Abreise muss bis 10:00 Uhr stattfinden. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

3.4. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen und unterbleibt die Benachrichtigung an den Vermieter gilt ab Mitternacht des Anreisetages der Vertrag als vom Mieter storniert. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

3.5. Für die laufende, d. h. täglich erforderliche Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Das Mietobjekt mit Garten muss am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt und das Geschirr gespült sein. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. Die Endreinigungsgebühr ist auf unserer Website unter „Preise“ nachzulesen.

3.6 Garten: Der Garten darf nur so benutzt werden, dass dabei keine Schäden an der Bepflanzung entstehen.

3.7. Die Mitnahme von Haustieren ist ausdrücklich nur mit Genehmigung des Vermieters möglich. Zuwiderhandeln bewirkt eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Der Mieter hat dabei keinerlei Anrecht auf Rückerstattung der Miete.

3.8. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Eigentümerin fallweise Katzen in dem Haus beherbergt. Das Haus wird für die Vermeitung sauber zur Verfügung gestellt, allerdings sind Katzenhaare nicht ausgeschlossen. Allergiker mieten das Objekt auf eigenes Risiko und können bei allergischen Reaktionen keinen Schadenersatz beantragen.

3.9. Im Haus gilt ein absolutes Rauchverbot. Im Garten, auf der Gartenterrasse und der Dachterrasse sind die dort aufgestellten Aschenbecher zu benutzen. Zuwiderhandeln bewirkt eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Der Mieter hat dabei keinerlei Anrecht auf Rückerstattung der Miete. Sollte durch „Verrauchen“ der Räumlichkeiten eine direkte Weitervermietung des Ferienhauses beeinträchtigt sein, würden sich noch dazu entsprechende Schadenersatzansprüche an den Mieter ergeben.

3.10. Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet.

3.11. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden nach Auftreten dem Vermieter oder seinem Vertreter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden, bzw. das Ungemach möglichst gering zu halten.

3.12. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachtes Gut. Eine Versicherung ist hierfür von Seiten des Vermieters nicht abgeschlossen.

3.13. Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Außengrills gehen zu Lasten des Mieters.

3.14 der Vermieter ist berechtigt, gewisse Teile des Ferienhauses (Abstellraum, Fahrradschuppen, Keller und Heizungsraum) sowie den Garten zu Servicezwecken jederzeit zu betreten. Der Vermieter ist andrerseits bemüht, eine Beeinträchtigung des Ferienaufenthaltes dadurch zu vermeiden, bzw. möglichst gering zu halten.

4. Änderungen der Leistungen

Die Bilder im Katalog (Homepage) sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft Angegebenen gleichwertig.

5. Storno, bzw. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zu ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Für einen Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Kosten für den Mieter. Eine bereits geleistete Mietvorauszahlung wird per Banküberweisung erstattet. Bei einem Rücktritt ab 4 Wochen vor Mietbeginn wird der Vermieter die geleistete Anzahlung einbehalten.

Bei einem Abbruch eines bereits angetretenen Aufenthaltes fällt in jedem Fall der volle Mietpreis für die gesamte ursprünglich gebuchte Zeit an.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters (z.B. nicht volle Belegung der Betten, vorzeitige Abreise) nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

6.2 Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (z.B. Feuer, Kernenergie, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht! In solchen Fällen gehen eventuell entstehende Mehrkosten zu Lasten des Mieters.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

7.1. Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses undurchführbar ist ( z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc.) wird der Vermieter versuchen ein Ersatzobjekt anzubieten; ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.

7.2. Entfernungsangaben zur Umgebung sind ungefähre Angaben des Vermieters und ohne Gewähr.

8. Schlussbedingungen

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

8.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen.

8.3. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtsstand in jedem Falle ist am Wohnort des Vermieters.


Wichtig: Alle hier aufgeführten Bedingungen ( AGB ) gelten mit der Buchung als anerkannt!